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Das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen wirft allerdings Fragen auf. Vor allem, ob die Gesinnung des Täters nicht doch für einen rassistischen Mord spricht. Denn dass der Angeklagte eine rassistische und rechtsextremistische Gesinnung hat, dafür hat das Gericht viele Anhaltspunkte gefunden: Auf seinem Computer fanden die Ermittler Hitlerbilder, rechtsextreme Memes und ein Nutzerkonto beim Internetshop der AfD.
Zuvor ist Patrick E. aufgefallen, weil er Sticker des rechtsextremen Magazins Compact verteilt hat und auf der Arbeit für den Spruch “Ein guter Deutscher kauft nicht beim Juden” abgemahnt wurde. Seine Hundehütte trug den Schriftzug “Wolfsschanze” und an seiner Garage stand “Deutsches Schutzgebiet”.
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Fragen stellen sich auch wegen der geringen Strafe von sechs Jahren und zehn Monaten. Ein Satz im Urteil zur Strafzumessung lässt dabei besonders aufhorchen: Patrick E. hatte die Leiche seines Opfers nach der Tat in Stücke zerteilt und diese mit Stacheldraht beschwert im Rhein versenkt.
Dazu schreibt das Landgericht Waldshut-Tiengen: “Die Zerteilung der Leiche mag verstörend wirken, kann jedoch nicht als strafschärfender Umstand gewertet werden, denn sie stellt sich vorliegend nicht als nachträgliche schimpfliche Behandlung des Leichnams dar, sondern war - jedenfalls aus der nüchternen Sicht eines ausgebildeten Jägers - eine naheliegende Vorgehensweise zur Beseitigung der Leiche.”
Die Verstümmelung von Leichen ist in vielen Kulturen tabuisiert und wird oft sogar bestraft. Warum war sie in diesem Fall keine “schimpfliche Behandlung” des Körpers des Opfers? Und warum wertet das Landgericht die Perspektive des Täters beim Zerstückeln seines Opfers als “nüchterne Sicht eines Jägers”? Begründungen dazu enthält das Urteil nicht.


